Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die gesamte Geschäftsbeziehung betreffend Erstellungs-, Beratungs-, Schulungs- sowie Online-Marketing-Services (z. B. Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenmarketing und Webcontrolling) zwischen Kunden, die Unternehmer i. S. des §14 BGB sind, und der Dieckhoff Gastro GmbH.
1.2 Entgegenstehende und/oder abweichende Bedingungen des Kunden erlangen nur dann Geltung, wenn die Dieckhoff Gastro GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Vertragserfüllungshandlungen der Dieckhoff Gastro GmbH gelten nicht als Zustimmung zu von diesen Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Sofern nicht anders angegeben, sind Angebote der Dieckhoff Gastro GmbH freibleibend. Beauftragungen des Kunden können von Dieckhoff Gastro GmbH innerhalb von drei Wochen angenommen werden.
2.2 Sofern nicht ausdrücklich als Festpreis oder Kostenanschlag angegeben, berechnen sich angebotene Preise nach dem geschätzten Zeitaufwand für die Umsetzung der angebotenen Leistungen. Mehr- oder Minderaufwände werden entsprechend berechnet. Wird für Dieckhoff Gastro GmbH erkennbar, dass geschätzte Aufwände um mehr als 10 % überschritten werden, so wird Dieckhoff Gastro GmbH den Kunden hierauf hinweisen.
2.3 Sofern nicht anders angegeben, werden Reisekosten nach den tatsächlich angefallenen Kosten berechnet.
2.4 Nachträgliche Änderungen der zu erbringenden Leistungen sind zwischen den Parteien zu vereinbaren.
3. Vertragsgegenstand, Erstellung und Inhalt der Leistungen
3.1 Die Einzelheiten der Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot oder der Auftragserteilung.
3.2 Ohne gesonderte Vereinbarung ist Dieckhoff Gastro GmbH nicht zur Herausgabe oder Lieferung von Vorentwürfen, Zwischenergebnissen u. Ä. verpflichtet.
3.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei Online-Marketing-Services, Marketingberatung, Coaching und Beratung, insbesondere Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenmarketing und Webcontrolling – vorbehaltlich abweichender einzelvertraglicher Regelungen – kein bestimmter Erfolg garantiert werden kann. Geschuldet ist fachgerechte Beratung und Durchführung.
3.4 Bei Erstellungs-, Webdesign- und Programmierleistungen schuldet Dieckhoff Gastro GmbH, soweit nicht anders bestimmt, nicht die Ausstattung der Leistungen mit Inhalten und Daten. Insbesondere obliegt die Ausstattung von Internetseiten und Shopsystemen mit Texten zu Angeboten, einem Impressum, Hinweisen, Widerrufsbelehrungen u. Ä. sowie die Prüfung auf deren rechtliche Zulässigkeit allein dem Kunden. Soweit von Dieckhoff Gastro GmbH gelieferte Leistungen solche Inhalte bereits enthalten, stellen diese, sofern nicht anders vereinbart, lediglich Platzhalter dar.
4. Mitwirkungsleistungen des Kunden
4.1 Der Kunde benennt einen für die Durchführung des Vertrages zuständigen Ansprechpartner, bei dem Materialien, Beistellungen und Mitwirkungshandlungen angefordert werden können und der zur Abgabe und zum Empfang von Erklärungen, Freigaben und Abnahmen bevollmächtigt ist.
4.2 Der Kunde unterstützt Dieckhoff Gastro GmbH bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien und Daten („Inhalte“), soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde stellt sicher, dass er an bereitgestellten Inhalten die erforderlichen Rechte – insbesondere Nutzungsrechte – innehat und diese auch sonst den rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Wettbewerbs- und Presserechts, entsprechen. Wird Dieckhoff Gastro GmbH von Dritten aufgrund von Inhalten, die der Kunde bereitgestellt hat, in Anspruch genommen, stellt der Kunde Dieckhoff Gastro GmbH insoweit frei.
4.3 Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen.
4.4 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Dieckhoff Gastro GmbH unverzüglich mitzuteilen.
4.5 Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
4.6 Nach Aufforderung der Dieckhoff Gastro GmbH ist der Kunde zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.
5. Rechte
5.1 Unbeschadet abweichender Vereinbarungen gewährt Dieckhoff Gastro GmbH dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das nicht-ausschließliche Recht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke zu nutzen.
5.2 Soweit die Leistungen der Dieckhoff Gastro GmbH Tools und Umsetzungsleitfäden bzw. Whitepaper enthalten, gelten für diese die jeweiligen Nutzungsbedingungen, wie sie sich aus den Lizenzbestimmungen ergeben, denen diese Komponenten unterliegen.
5.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.
5.4 An Mustern, Entwürfen und Zwischenergebnissen, Berichten, Gutachten, die dem Kunden zur Ansicht oder zur Freigabe zur Verfügung gestellt werden, wird seitens Dieckhoff Gastro GmbH ohne gesonderte Absprache kein weiteres Nutzungsrecht eingeräumt. Insbesondere ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe nicht gestattet.
5.5 Urheberrechtsvermerke der Dieckhoff Gastro GmbH oder Subunternehmer der Dieckhoff Gastro GmbH darf der Kunde ohne besondere Gestattung der Dieckhoff Gastro GmbH nicht entfernen oder umgestalten.
5.6 Dieckhoff Gastro GmbH ist zur Nennung des Kunden zu Referenzzwecken berechtigt. Dieckhoff Gastro GmbH ist, sofern nicht anders vereinbart, ferner berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen zu Demonstrations- und Werbezwecken auf Messen, Seminaren und Vorträgen vorzuführen und zu Wettbewerben einzureichen.
6. Termine, Fristen
6.1 Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat Dieckhoff Gastro GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen Dieckhoff Gastro GmbH, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dieckhoff Gastro GmbH wird dem Kunden die Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
6.2 Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei Wochen.
6.3 Fristen beginnen erst zu laufen, wenn alle vom Kunden zu erbringenden Mitwirkungsleistungen vollständig vorliegen und eine etwaig vereinbarte Anzahlung geleistet wurde.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Ist eine Vergütung nicht ausdrücklich vereinbart, gilt die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Preisliste der Dieckhoff Gastro GmbH.
7.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.3 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
7.4 Bei Zahlungsverzug ist Dieckhoff Gastro GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
7.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
8. Abnahme und Gewährleistung
8.1 Bei Werkleistungen hat der Kunde die erbrachte Leistung unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel Dieckhoff Gastro GmbH schriftlich anzuzeigen.
8.2 Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Leistung, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung gerügt werden.
8.3 Nach erfolgter Abnahme ist die Geltendmachung von Mängeln ausgeschlossen, die bei der Abnahme erkennbar waren.
8.4 Dieckhoff Gastro GmbH wird bei berechtigter Mängelrüge innerhalb einer angemessenen Frist nachbessern. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
8.5 Für Schäden oder Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, Änderungen oder Eingriffe des Kunden oder Dritter entstehen, übernimmt Dieckhoff Gastro GmbH keine Haftung.
9. Haftung
9.1 Dieckhoff Gastro GmbH haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Dieckhoff Gastro GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden.
9.4 Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
9.5 Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Kunde keine regelmäßigen und vollständigen Datensicherungen durchgeführt hat.
10. Laufzeit und Kündigung
10.1 Die Laufzeit von Verträgen ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
10.2 Ist eine bestimmte Laufzeit nicht vereinbart, kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
10.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder in Zahlungsverzug gerät.
10.4 Kündigungen bedürfen der Schriftform.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
11.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
11.2 Dieckhoff Gastro GmbH ist berechtigt, im Rahmen der Auftragsdurchführung personenbezogene Daten des Kunden zu verarbeiten. Dabei werden die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) eingehalten.
11.3 Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass Dieckhoff Gastro GmbH anonymisierte Projektdaten zu Referenzzwecken nutzen darf, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
11.4 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
12.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Dieckhoff Gastro GmbH, sofern der Kunde Kaufmann ist.
12.4 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: November 2024